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   OLG Hamm, 28.09.2006 - 21 U 5/06   

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https://dejure.org/2006,22403
OLG Hamm, 28.09.2006 - 21 U 5/06 (https://dejure.org/2006,22403)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.09.2006 - 21 U 5/06 (https://dejure.org/2006,22403)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. September 2006 - 21 U 5/06 (https://dejure.org/2006,22403)
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  • BGH, 03.11.2004 - XII ZR 128/02

    Zur Zustimmungspflicht eines Ehegatten zu einer gemeinsamen steuerlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2006 - 21 U 5/06
    Nach § 1353 Abs. 1 S. 2 BGB muss ein Ehegatte der Zusammenveranlagung dann zustimmen, wenn dadurch die Steuerschuld des anderen verringert, der auf Zustimmung in Anspruch Genommene aber keiner zusätzlichen steuerlichen Belastung ausgesetzt wird (vgl. BGH, FamRZ 2005, 182).

    Denn dies liefe auf eine steuerliche Mehrbelastung hinaus, die ein Ehegatte nach § 1353 Abs. 1 S. 2 BGB gerade nicht hinnehmen muss (vgl. BGH, FamRZ 2005, 182; Wever, Rdnr. 783 ff.).

  • BGH, 25.06.2003 - XII ZR 161/01

    Anspruch des Ehegatten auf Zustimmung zur gemeinsamen ESt-Veranlagung

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2006 - 21 U 5/06
    Ehegatten können ausdrücklich oder konkludent eine Abrede des Inhalts treffen, dass sie zum Zwecke einer Nutzung steuerlicher Vorteile einer Zusammenveranlagung, so lange sie steuerrechtlich möglich ist, zustimmen (vgl. BGH, FamRZ 2003, 1454; Wever, FamRZ 2003, 1457).

    Die Frage mag zwar anders zu beurteilen sein, wenn der auf Zustimmung in Anspruch genommene Ehegatte weiterhin keine positiven Einkünfte erzielt, weil der Verlustvortrag dann möglicherweise nicht mehr als eine bloße Chance ist, bei etwaigen künftigen Einnahmen - nach Grund und Höhe noch völlig ungewisse - Steuervorteile zu erlangen (vgl. BGH, FamRZ 2003, 1454; Palandt/Brudermüller, § 1353 Rdnr. 12).

  • BGH, 04.11.1987 - IVb ZR 83/86

    Kostenerstattungsanspruch unter Ehegatten

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2006 - 21 U 5/06
    Der Beklagten fällt ein Verstoß gegen die Pflicht, an der Zusammenveranlagung mitzuwirken, der einen Schadensersatzanspruch begründen würde (vgl. BGH, FamRZ 1988, 143; Wever, Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts, 4. Aufl. 2006, Rdnr. 801; Palandt/Brudermüller, BGB, 65. Aufl. 2006, § 1353 Rdnr. 15), nicht zur Last.
  • OLG Frankfurt, 17.03.2004 - 19 U 212/00

    Pflicht des geschiedenen Ehegatten zur Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung zur

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2006 - 21 U 5/06
    Sind die von dem auf Zustimmung in Anspruch Genommenen erwirtschafteten Verluste aber bereits in diesem Sinne aufgezehrt, so kann an seiner zusätzlichen steuerlichen Belastung kein Zweifel bestehen (vgl. OLG Frankfurt/M., FamRZ 2004, 877).
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